Was ist der Unterschied zwischen mir als Mütterpflegerin und einer Haushaltshilfe?
Ich kümmere mich um Dich, dein Baby und Deine Familie. Ich bin umfangreich ausgebildet und kann Dich speziell in der Schwangerschaft und im Wochenbett mit Rat und Tat unterstützen. Je nach Deinen Bedürfnissen unterscheidet sich mein Aufgabengebiet von Tag zu Tag. Sei es, Dir als Mama eine Stunde Luft zum Erholen zu schaffen, für Dich einkaufen zu gehen oder eine leckere Mahlzeit für Euch zu kochen. Außerdem unterstützte ich Dich bei der Säuglingspflege, dem Stillen und Tragen, sowie bei Rückbildungs- und Entspannungsübungen. Mit einem offenen Ohr und einer starken Schulter, stehe ich Dir in den ersten Wochen und Monaten nach der Geburt zur Seite.
Eine Haushaltshilfe kümmert sich ausschließlich um Deinen Haushalt und nicht um Dich, Dein Baby oder Deine individuelle Situation nach der Geburt.
Was ist der Unterschied zwischen einer Hebamme und mir als Mütterpflegerin?
Eine Hebamme ist für Dich und dein Baby im Wochenbett da. Sie kontrolliert Deinen Gesundheitszustand und den Deines Babys, als auch Deine Rückbildung in medizinischer Hinsicht. Meine Arbeit beginnt dort, wo die Deiner Hebamme endet, da eine Hebamme nur eine begrenzte Zeit für Dich hat. Als Mütterpflegerin habe ich einen anderen Arbeitsschwerpunkt, der sich vom medizinischen Blickwinkel der Hebamme unterscheidet. Sehr gerne arbeite ich mit Deiner Hebamme, in enger Abstimmung zusammen und helfe Dir zum Beispiel beim Umsetzen ihrer Empfehlungen.
Kannst du gleichzeitig eine Hebamme und eine Mütterpflegerin haben?
Das ist auf jeden Fall möglich und es ist sehr wichtig eine Hebamme zur Nachsorge zu haben, um die medizinischen Punkte der Wochenbettzeit durch die Hebamme abgedeckt zu haben. Deine Hebamme und ich als Mütterpflegerin ergänzen uns ideal, beispielsweise sorge ich dafür, dass die Empfehlungen Deiner Hebamme richtig umgesetzt werden.
Wenn meine Mama/Schwiegermutter in der Nähe ist, brauche ich dich dann trotzdem?
Es ist immer super, wenn man eine tolle Familie im Hintergrund als Stütze hat. Du solltest Dir einfach überlegen, möchte ich mit meiner Familie über intime Details (Sex nach der Schwangerschaft, Geburtsverletzungen, etc.) sprechen, auch tiefste Ängste und Gefühle mit Ihnen teilen, oder fällt es Dir vielleicht einfacher mit einer außenstehenden Person über solche Punkte zu sprechen. Ich verurteile Dich nicht für Deine Gefühle, sondern versuche zusammen mit Dir eine Lösung für Deine Probleme zu finden.
Ein weiterer Punkt ist, dass ich als Mütterpflegerin genau die Ausbildung absolviert habe, welche für Dich und Dein Baby wichtig ist. Sei es mit Details im Wochenbett, Entspannungsübungen, alles zum Thema Stillen und Ernährung oder auch in erster Hilfe am Baby.
Als frischgebackene Mama kann man nicht zu viele helfende Hände haben, deshalb immer mein Aufruf an euch Mamas: Lasst euch so viel wie möglich helfen und konzentriert auch wirklich nur aufs Mama sein!
Welche Ausbildung hat eine Mütterpflegerin absolviert?
Momentan gibt es noch keine verbindlich festgelegten Leistungsstandards für die Tätigkeit einer Mütterpflegerin, denn „Mütterpflegerin“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Der Deutsche Berufsverband für Wochenbettbegleitung erarbeitet zurzeit umfassende Qualitätsstandards.
Ich habe eine Ausbildung zur Mütterpflegerin bei Frau Prof. Dr. G. Weckmann (wochenpflege.de) absolviert. Diese dauert ein Jahr und beinhaltet spezifische Fachkenntnisse in folgenden Bereichen: Schwangerschaft, Säuglingspflege, Wochenbett und Rückbildung, Schmerzbewältigungs- und Entspannungsstrategien, Frauen- und Säuglingsgesundheit, Erste-Hilfe am Säugling, psychosoziale Aspekte des Wochenbetts und der Geburt u.v.m. Die Verknüpfung von Theorie und Praxis ist ein wichtiger Bestandteil der Qualifizierung. Bereits während der Ausbildung werden die Mütterpflegerinnen in Familien eingesetzt, um dann im Kurs, die dort gesammelten Erfahrungen, zu besprechen.
Wer kommt für die Kosten auf?
Mütterpflege:
Viele der gesetzlichen Krankenkassen kommen für die Kosten einer Mütterpflegerin auf. Grundlage hierfür ist der §24 SGB V: Haushaltshilfe bei Gründen die auf Schwangerschaft und/oder die Geburt der Frau zurückzuführen sind (zuzahlungsfrei). Voraussetzungen hierfür ist eine ärztliche Verschreibung von einem Arzt Deines Vertrauens. Im Krankheitsfall tritt §38 SGB V ein, hierfür wird auch eine Verschreibung durch einen Arzt benötigt, außerdem muss ein im Haushalt lebendes Kind unter 12 Jahren sein. Die Zuzahlung beträgt hier maximal 5-10% der Kosten pro Kalendertag. Bei beiden Fällen ist es Voraussetzung, dass keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt übernehmen kann (Urlaub des Partners/Elternzeit). Falls Du privat versichert bist, solltest Du Dich bei Deiner Krankenkasse erkundigen, ob sie sich an den Kosten beteiligt. Natürlich kannst Du mich auch privat „buchen“! Schau am Besten bei den Paketen nach Deinem passenden!
Doula:
Eine Geburtsbegleitung im Sinne einer Doula ist eine rein private Leistung, wie beispielsweise die Rufbereitschaft einer Beleghebamme. Hier belaufen sich die Kosten für das Vor- und Nachgespräch, die Rufbereitschaft (10 Tage vor und 10 Tage nach dem Geburtstermin) und die Begleitung der Geburt auf 750€.
Wie stellst Du einen Antrag bei der Krankenkasse?
Du, als versicherte Person, beantragst bei Deiner Krankenkasse die Genehmigung einer Mütterpflegerin. Das Antragsformular kannst Du Dir zusenden lassen oder ganz einfach auf der Website Deiner Krankenkasse downloaden. Achte hier darauf, dass eine Mütterpflegerin derzeit noch als Haushaltshilfe abgerechnet wird und sich das Antragsformular meist darauf bezieht. Es ist sinnvoll, diesen Antrag bereits einige Zeit vor der Geburt zu stellen, bzw. bei Deiner Krankenkasse nachzufragen, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden. Die Bescheinigung über die Geburt des Kindes kann meist nachgereicht werden.
Sehr gerne unterstütze ich Dich bei der Antragsstellung!
Kann ich eine Mütterpflegerin bereits während der Schwangerschaft buchen?
Gerne bin ich bereits während der Schwangerschaft für Dich da. Bei einem entsprechenden Attest über die medizinische Notwendigkeit (Indikation) durch Deinen Arzt übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine Haushaltshilfe / Mütterpflegerin (evtl. musst du eine geringe Zuzahlung leisten).
Indikationen können sein:
- Vorzeitige Wehen / Bettruhe
- Rückenschmerzen
- Symphysenschmerzen
- Grundsätzlich Dinge, die Dich daran hindern, Dich und Deine Familie zu versorgen und kein anderer im Haushalt lebender Familienangehöriger (älter als 12 Jahre) dies übernehmen kann.